Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Feist Modell und Formenbau -nachfolgend Feist Modellbau genannt- erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis aus seinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebot, Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote der Feist Modellbau sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als rechtsverbindlich erteilt, wenn er von Feist Modellbau schriftlich bestätigt wird.

2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich Feist Modellbau an die in seinem Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Feist Modellbau genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung und Fracht.

3.3 Zahlungen sind binnen spätestens 30 Tagen nach Rechnungsstellung, und ohne jeden Abzug zu leisten.

Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung Statt angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftragsgebers.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Liefertermine oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2 Wird die von Feist Modellbau geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von Feist Modellbau oder eines seiner Lieferanten verzögert, berechtigt dies Feist Modellbau, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch bis zu 6 Wochen, hinauszuschieben, soweit nicht ein anzuerkennendes Interesse des Bestellers entgegensteht. Auf diese Leistungs- und Lieferzeitverlängerung kann sich Feist Modellbau nur berufen, wenn er den Besteller über die vorgenannten Umstände der Lieferzeitverzögerung unverzüglich benachrichtigt. Dauert die Behinderung länger als 6 Wochen, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

5. Gewährleistung

5.1 Offensichtliche Mängel müssen 2 Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungs-ansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

5.2 Im Hinblick darauf, dass generative Prototypenfertigung zum derzeitigen Stand der Technik nicht immer die Genauigkeit der konventionellen Fertigungsmethoden erreichen kann, kann die Mangelhaftigkeit eines von Feist Modellbau generativ gefertigten Prototypen wegen Nichteinhaltung verbindlicher Maß- oder Gewichtsvorgaben allenfalls dann in Betracht kommen, wenn in erheblichen Umfang von dem abgewichen wird, was nach dem Stand der Technik der generativen Prototypenfertigung hätte eingehalten werden können

5.3 Abweichungen in den Abmessungen und in den Ausführungen sind vor der Weiterverarbeitung oder Weiterverwendung durch den Besteller zu überprüfen. Eine Haftung von Feist Modellbau für Folgeschäden aus Verletzung dieser Obliegenheitspflicht des Bestellers wird ausgeschlossen.

5.4 Bei berechtigten Mängelrügen hat Feist Modellbau die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Besteller gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange Feist Modellbau seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Besteller nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

6. Pauschalierter Schadensersatz

Kündigt der Besteller vor Ausführung den Werkvertrag, so ist Feist Modellbau berechtigt, 5% der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Besteller bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringen Schaden nachzuweisen.

7. Mängelfolgeschäden

Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand oder dem Werk selbst entstanden sind (Mängelfolgeschäden) verjähren in 6 Monaten.

8. Aufrechnung

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von Feist Modellbau bis zur Bezahlung sämtlicher im Zeitpunkt der Abnahme des Liefergegenstandes bestehender Forderungen von Feist Modellbau aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.

9.2 Erfolgt die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Besteller gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller hiermit an Feist Modellbau ab.

9.3 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Besteller, steht Feist Modellbau das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

9.4 Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist Feist Modellbau auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich Feist Modellbau sein Eigentums- und Urheberecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

10. Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die von Feist Modellbau im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

11. Gerichtsstand

Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Feist Modellbau